Zum Tagungsthema
„Der Konflikt schwelt seit Jahrzehnten: Sind Höchstspannungsleitungen zu verkabeln oder erweisen sich Freileitungen als die bessere Lösung? Vor wenigen Wochen hat das Bundesgericht in einem seit zwanzig Jahren laufenden Leitungsbauverfahren entschieden und damit einen unerwarteten Richtungswechsel vollzogen: Die Axpo ist verpflichtet, ein Kabelprojekt für ein Teilstück ihrer Höchstspannungsleitung Beznau-Birr in Riniken auszuarbeiten. Der Entscheid ist für die Branche von erheblicher Bedeutung und seine Analyse deshalb wichtig. Die Tagung zeigt mit Fachvorträgen Ursachen und Folgen der neuen Rechtsprechung auf; sie ermöglicht die Diskussion mit den massgeblichen Beteiligten rund um das Verfahren Riniken.“
Fazit der Tagung
-Technisch ist eine Verkabelung möglich.
- Die Machbarkeit der Verkabelung muss aber im Einzelfall geprüft werden.
- Für eine Verkabelung ist eine klare politische Strategie Voraussetzung.
- Es fehlt ein Kriterienkatalog für die Gesamtinteressenabwägung.
Referate
- Referat: Analyse des Bundesgerichtsgerichtsentscheid in Sachen Axpo contra Gemeinde Riniken. Referent: Dr. iur. Michael Merker
- Referat: Teilverkabelung Riniken – technische Aspekte. Referent: Prof. Dr. Ing. Heinrich Brakelmann, Universität Duisburg
- Referat: Freileitungen oder Kabel im Höchstspannungsnetz : Auswirkungen für die Hochspannungsnetzbetreiber. Referent: Dr. Dieter Reichelt, Axpo, Leiter Division Netze
- Referat: Verkabelung vs. Freileitung – Fakten und neue Erkenntnisse. Referent: Pierre-Alain Graf, CEO Swissgrid
- Referat: Anrechenbarkeit Mehrkosten Verkabelung im Vergleich zu Freileitung. Referent: lic. iur. Renato Tami, Geschäftsführer ElCom
- Referat: Verfahrensrechtliche Probleme bestehender und neuer Verfahren. Referentin: lic. iur. Viviane Keller, Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
- Referat: Umweltschutz bei Leitungsbauvorhaben. Referenten: Dr. iur. Kaspar Sollberger, Dr. chem. Stefan Joss, dipl. Biologin Elisabeth Suter,Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Referat: Kabel oder Freileitung - wie wird entschieden?. Referentin: von lic. iur. Cornelia Gogel Stv., Leiterin Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht, Bundesamt für Energie
